08.08.17
Am 25. Mai 2018 ist die „Schonfrist“ für die viel diskutierte neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorbei. Verstöße werden ab diesem Zeitpunkt mit hohen Strafzahlungen belegt. Die Verordnung nimmt entsprechend die Unternehmen bei der Haltung und Verarbeitung von Daten nochmal deutlich mehr in die Pflicht. Doch wie die meisten Unternehmen, speziell im Mittelstand, fragen Sie sich sicherlich, welche Änderungen die Verordnung im Einzelfall verlangt.